Fahrzeuge, die eine EG-Typgenehmigung besitzen und aus dem EG-Ausland nach Deutschland importiert werden, können, wenn das Fahrzeug jünger als drei Jahre ist, in Verbindung mit der COC-Bescheinigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) beim Straßenverkehrsamt ohne weitere Untersuchung zugelassen werden

Sollte in unseren bereits aufgeführten Tätigkeitsfeldern und Serviceangeboten Ihre Frage nicht beantwortet worden sein, finden Sie hier einige weitere Leistungsbereiche in denen wir Ihnen gerne ein Angebot erarbeiten würden.

Jetzt Termin vereinbaren
  • Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind, benötigen außer der COC-Bescheinigung eine gültige Hauptuntersuchung und eine gültige Abgasuntersuchung, um dann vom Straßenverkehrsamt zugelassen werden zu können
  • Die COC-Bescheinigung bekommen Sie beim Fahrzeughersteller bzw. dem Generalimporteur Ihres Fahrzeugs (meistens nicht über die Vertragswerkstätten erhältlich)
  • Fahrzeuge, die keine EG-Typgenehmigung besitzen, müssen über eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß §21 StVZO in den Verkehr gebracht werden (umgangssprachlich auch „Vollabnahme” genannt)
  • Wir helfen Ihnen gerne beim Zusammenstellen der nötigen Papiere. Da auf der COC-Bescheinigung keine Abgasschlüsselnummer vermerkt ist, suchen wir als Amthilfe für das Straßenverkehrsamt gerne die passende Daten aus unserer Fahrzeug-Datenbank heraus (möglich für Fahrzeuge, die mindestens seit 6 Monaten auf dem Markt erhältlich sind)