Wir bieten Ihnen 25 Jahre Erfahrung in der Sachverständigenbranche für Schadengutachten und Kraftfahrzeugbewertungen

Unser Unternehmen steht für Dienstleistungen, auf die Sie sich verlassen können. Im Bereich rund um Böblingen / Sindelfingen sind wir auch mit unserem Vor-Ort-Service für Sie da!

Unabhängig, schnell und kompetent erstellen wir für Sie:

  • KFZ-Gutachten
  • Fahrzeugbewertungen

Rechtliche Verknüpfung in der KFZ- Unfallregulierung:

Auftraggeber ist in der KFZ-Unfallschadensregulierung die unfallgeschädigte Person oder Institution, die gemäß §823 BGB, §7 StVG einen Schadensersatzanspruch gegen den Schadensverursacher hat, wobei sich dessen Umfang nach §249 BGB bestimmt. Somit ist nicht die Versicherungsgesellschaft des Geschädigten, sondern der Geschädigte selbst unser Auftraggeber – was im Bereich der KFZ-Unfallschadensregulierung zu dem bemerkenswerten Umstand führt, dass die Versicherung zwar mit dem Sachverständigen keine vertragliche Bindung eingeht – dennoch aber mit dem Sachverständigen zusammen arbeitet. Dass der Geschädigte den Schadensersatzanspruch i.d.R. nicht gegenüber dem unmittelbaren Schadensverursacher geltend macht, sondern sich an die gegnerische Haftpflichtversicherung wendet, liegt in der Eigenart der KFZ-Haftpflichtversicherung und ist gesetzlich festgelegt.

Es besteht daher lediglich zwischen dem Sachverständigen und dem Geschädigten eine vertragliche Vereinbarung. Das Gutachten und die Rechnung werden dem zuständigen Versicherer durch den Geschädigten vorgelegt. Da der Geschädigte im Regelfall zur Bemessung seines Schadensersatzanspruches auf ein Sachverständigengutachten angewiesen ist, hat die Versicherung im Rahmen des §249 BGB die hierfür entstehenden Kosten zu tragen.

Sollte die Versicherung Kürzungen des Sachverständigenhonorars vornehmen, kann nur der Rat gegeben werden, die Dienste eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen. Es kann nicht die Aufgabe des Geschädigten oder des Sachverständigen sein, juristische Auseinandersetzungen mit den Versicherungen zu führen.

Der Geschädigte hat das Recht, einen Gutachter seiner Wahl einzusetzen. Es ist unser Ziel, Sie als Geschädigten optimal zu beraten und den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug zu ermitteln. Wir vertreten Ihre Interessen und nicht die der Versicherung oder der Werkstatt.

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Warum gerade wir der richtige Partner für Sie sind:

  • Vor-Ort-Service – Wir kommen gerne zu Ihnen bzw. zum Standort des Fahrzeuges
  • Wir sind ständig für Sie unter unserer Festnetznummer, auf dem Mobiltelefon oder per Email erreichbar
  • Flexible und kurzfristige Termingestaltung auch an Wochenenden
  • Abrechnung von KFZ-Gutachten für Unfallschäden direkt mit dem zuständigen Versicherer

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Wir freuen uns auf Ihre Online Anfrage  in unserem KFZ Sachverständigenbüro. Selbstverständlich können Sie auch telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren.

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