Die Erstellung eines KFZ-Gutachtens im Kaskoschadensfall ist erforderlich, wenn Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden oder auf sonstige Art und Weise beschädigt wurde.

Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und dient im Gegensatz zur KFZ Haftpflichtversicherung der Absicherung des eigenen Fahrzeugs gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust.

Der Kaskoversicherung liegt ein Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen zugrunde – somit sind die daraus resultierenden Ansprüche des Versicherungsnehmers vertraglicher Natur, während im Falle des KFZ Haftpflichtschadens rechtliche Ansprüche zugrunde liegen. Der Umfang der Ersatzleistungen der Kaskoversicherung ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) geregelt.

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Im Kaskoschadensfall ist die Versicherung nicht verpflichtet, die Kosten für einen von ihnen beauftragen KFZ -Gutachter zu tragen.

Die Übernahme der Kosten für ein KFZ-Gutachten ist im Kasko-Schadensfall mit der Versicherung abzustimmen. Bitte klären Sie im Kasko-Schadensfall daher vorab die Übernahme der Kosten für den KFZ-Gutachter.

Ersetzt werden im Kaskoschadensfall in der Regel nur die reinen Reparaturkosten. Sonstige Positionen, wie Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Betriebsmittel und andere, sind von der Leistung üblicherweise ausgeschlossen.

Sollten die Kosten für den freien KFZ-Gutachter Ihrer Wahl nicht übernommen werden, so schickt Ihnen die Versicherung einen eigenen KFZ-Gutachter. In diesem Fall überprüfen wir auf Ihren Wunsch hin gerne das erstellte KFZ-Gutachten.