In Regionen mit derart traditionsreichem Automobilbau, wie beispielsweise Böblingen mit der Daimler AG oder der Porsche Manufaktur in Zuffenhausen, sind wir als Expertenteam mit Freuden Ihr Ansprechpartner in Sachen Oldtimer

Objektiv betrachtet wird bei der Oldtimer-Begutachtung nur darüber entschieden – insbesondere zur Erlangung des H-Kennzeichens – ob der Fahrzeughalter für sein besonderes langjähriges Engagement zur Erhaltung eines kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts einen Nachlass auf die KFZ-Steuer erhält.

Objektiv betrachtet wird bei der Oldtimer-Begutachtung nur darüber entschieden – insbesondere zur Erlangung des H-Kennzeichens – ob der Fahrzeughalter für sein besonderes langjähriges Engagement zur Erhaltung eines kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts einen Nachlass auf die KFZ-Steuer erhält.

Oldtimergutachten

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  • Wir erstellen Oldtimergutachten gemäß §23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung
  • Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung des H-Kennzeichens (pauschale KFZ-Steuer)
  • Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß §29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege- / Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/ Karosserie, Rahmen / Fahrwerk, Motor / Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder / Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

Sofern Sie keine aussagefähigen Unterlagen zum Fahrzeug und seiner Ausstattung vorlegen können und Zweifel an der Originalität der Hauptbaugruppen bestehen, kann die Begutachtung nicht positiv abgeschlossen werden. Die Beurteilung der Originalität als Hauptkriterium erfordert entweder eine umfassende Typ-Kenntnis des Prüfingenieurs oder das Vorliegen entsprechender Nachweise / Dokumente.

Da derartige Recherchen häufig zeit- und kostenaufwändig sind, bieten wir Ihnen an, die erforderlichen Nachweise für Sie kostenpflichtig binnen maximal 24 Stunden beizubringen und vereinbaren danach einen Folgetermin.