Untersuchungen nach §17 StVZO / §5 FZV (Mängelkarte)
Sie haben einen Mängelbericht von der Polizei oder dem Straßenverkehrsamt bekommen?
Wir können daraufhin Ihr Fahrzeug auf Mängelfreiheit / Vorschriftsmäßigkeit überprüfen, damit Sie Klarheit über den Zustand Ihres Fahrzeugs erhalten.
Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne!
Hier finden Sie den Gesetzestext §17 StVZO / § 5 FZV