Sie sind Fahrzeugimporteur, Fahrzeugtuner oder Privatperson und benötigen für ihre Fahrzeuge ein Gutachten nach §21 StVZO?

Nötig ist ein Gutachten nach § 21 StVZO beispielsweise in folgenden Fällen:

Zur Zulassung bereits im Verkehr befindlicher Importfahrzeug von außerhalb der EU (wie beispielsweise aus den USA) oder Importfahrzeuge von innerhalb der EU ohne Typgenehmigung oder ABE

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